Klassische Homöopathie

(Ausführliche homöopathische Anamnese erforderlich)

Die Ermittlung des individuellen "Konstitutionsmittels"  ist zeitaufwändig und nur nach Terminabsprache möglich. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die homöopathische Erstanamnese in der Regel nicht.

Akutbehandlung mit sog. "bewährten Mitteln"

Für akute Erkrankungen kann auch eine Behandlung mit bewährten Mitteln durchgeführt werden. Dabei kann zunächst auf eine homöopathische Erstanamnese verzichtet werden.